Rechtliches und Regeln der OGTS Kersbach
An- und Abmeldungen zur OGTS nach Ablauf der Anmeldefrist, sowie während des Schuljahres, können leider nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich durch die Schulleitung zugelassen werden. (Darunter zählen z.B. Umzug, Schulwechsel.)
Das Angebot der OGTS ist freiwillig. Sollten Sie sich allerdings dafür entschieden haben, Ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden, besteht aus organisatorischen Gründen die Teilnahmepflicht für das komplette Schuljahr. (Art. 6 Abs. 5 S. 6 und Art. 56 Abs. 4 S. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG)
Am jeweils letzten Tag vor den Ferien schließt die OGTS um 14 Uhr. Am letzten Tag vor den Sommerferien findet keine OGTS mehr statt.
Ausschluss von Schüler*innen
Schüler und Schülerinnen können vom Besuch der Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt, der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/oder den Anweisungen des Personals wiederholt und schwerwiegend nicht Folge geleistet wird (Selbst- und Fremdschutz).
Schließung der Einrichtung
Die Einrichtung behält sich vor, im Krankheitsfall, wegen Fortbildungsmaßnahmen oder für pädagogische Planungstage (2 Tage pro Schuljahr), auch kurzfristig, die Öffnungszeiten zu reduzieren oder die Einrichtung vorübergehend zu schließen. Es können dabei keine Regressansprüche geltend gemacht werden.