Hier informieren wir Sie über den Ablauf der Einschulung
- Alle Eltern, deren Kinder im kommenden September schulpflichtig werden, erhalten Ende Dezember die Einladung zum 1. Elternabend der im Januar statt finden wird. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch Ihren Zugangscode zum Schulmanager, wo Sie sich bitte bis zum Elternabend anmelden.
- Beim 1. Elternabend informieren Wir Sie persönlich über den Ablauf der digitalen Schuleinschreibung, das Schulspiel, bis hin zur Einschulung. An diesem Termin erhalten alle Anwesenden, die Zugangscodes für die digitale Schulanmeldung, sowie die Anmeldeunterlagen für die offene Ganztagsschule. Mit diesem Zugang können Sie ab sofort und bequem von zu Hause aus die Schuleinschreibung Ihres Kindes durchführen. Auch die Erklärung über die Nutzung der Korridorregelung wird hierüber eingegeben. Wer nicht am Elternabend teilnimmt, erhält die Unterlagen mit der Zugangsberechtigung zur digitalen Schulanmeldung per Post.
Für die Einschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes
- Nachweis U9-Untersuchung (gelbes U-Heft)
- Impfbuch (Nachweis über Masernimpfung)
- weitere Gesundheitsangaben (Anamnese)
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Pass bzw. Aufenthaltsgenehmigung bei allen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Schulpflicht:
- Gilt für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder.
- Für alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und 30.09.2019 geboren sind
Einschlungskorridor:
- Kinder, welche zwischen dem 01.07.2019 und 30.09.2019 geboren sind.
Auf Wunsch der Eltern kann ein Kind das in diesem Zeitraum geboren ist,
auch erst im folgenden Schuljahr eingeschult werden, was nicht als Zurückstellung zählt.
Abgabe der Erklärung über die nicht gewünschte Einschulung erfolgt über die digitale Schulanmeldung ab Januar bis spätestens 31. März.
"Kann-Kinder-Regelung":
- Gilt für Kinder die zwischen dem 01.10.2019 und 31.12.2019 geboren sind.
Sie können auf Wunsch der Eltern ohne schulpsychologisches Gutachten vorzeitig eingeschult werden.
Kinder die nach dem 31.12.2019 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern mit einem schulpsychologischen Gutachten vorzeitig eingeschult werden.
Hierfür müssen sich die Eltern selbstständig vor dem Termin für das Schulspiel (März) im Sekretariat melden, um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Schulwegsicherheit
Tipps für den sicheren Schulweg
- Gehen Sie mit Ihrem Kind den Weg zur Schule oder zur Bushaltestelle noch vor dem ersten Schultag mehrfach ab.
- Wählen Sie den sichersten Schulweg, auch wenn dies einen kleinen Umweg bedeutet. Der kürzeste Weg ist nicht unbedingt der sicherste.
- Machen Sie Ihr Kind auf Gefahrenquellen aufmerksam.
- Oftmals stehen sog. Schulwegpläne zur Verfügung. Diese zeigen Ihnen den sichersten Weg zur Schule.
- „Sichtbarkeit bringt Sicherheit“. Mit heller Kleidung sowie Reflektoren an Schultasche und Bekleidung wird Ihr Kind deutlich besser erkannt und wahrgenommen.
- Beobachten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg. Sie erkennen dabei, ob es sich richtig verhält oder sich vielleicht ablenken lässt.
- Sollten Sie Ihr Kind mit dem Fahrzeug zur Schule bringen, denken Sie bitte an eine geeignete Kindersicherung. Lassen Sie Ihr Kind auf der Gehwegseite ein- und aussteigen und halten sie nur in den dafür freigegebenen Bereichen.
- Lassen Sie Ihr Kind erst nach der Fahrradausbildung in der Jahrgangsstufe 4 mit einem verkehrssicheren Fahrrad und mit Helm zur Schule fahren.
Link zum Einschulungsratgeber der Stadt Forchheim
Der Einschulungsratgeber für den Landkreis Forchheim bietet einen schnellen Überblick über wichtige Informationen zum Thema Einschulung. Er enthält außerdem nützliche Adressen und Kontakte für weitere Fragen rund um die Einschulung und ihre Vorbereitung.
Der Einschulungsratgeber steht in verschieden Sprachen zur Verfügung.
www.bildungsregion-forchheim.de/informationen/einschulungsratgeber.html