Hier informieren wir Sie über den Ablauf der Einschulung


Für die Einschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Schulpflicht:


Einschlungskorridor:

Auf Wunsch der Eltern kann ein Kind das in diesem Zeitraum geboren ist,
auch erst im folgenden Schuljahr eingeschult werden, was nicht als Zurückstellung zählt.
Abgabe der Erklärung über die nicht gewünschte Einschulung erfolgt über die digitale Schulanmeldung ab Januar bis spätestens 31. März.


"Kann-Kinder-Regelung":

Sie können auf Wunsch der Eltern ohne schulpsychologisches Gutachten vorzeitig eingeschult werden.
Kinder die nach dem 31.12.2019 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern mit einem schulpsychologischen Gutachten vorzeitig eingeschult werden.
Hierfür müssen sich die Eltern selbstständig vor dem Termin für das Schulspiel (März) im Sekretariat melden, um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.


Schulwegsicherheit

Tipps für den sicheren Schulweg


Link zum Einschulungsratgeber der Stadt Forchheim

Der Einschulungsratgeber für den Landkreis Forchheim bietet einen schnellen Überblick über wichtige Informationen zum Thema Einschulung. Er enthält außerdem nützliche Adressen und Kontakte für weitere Fragen rund um die Einschulung und ihre Vorbereitung.

Der Einschulungsratgeber steht in verschieden Sprachen zur Verfügung.

www.bildungsregion-forchheim.de/informationen/einschulungsratgeber.html